Freistellungsauftrag · 801€ steuerfreie Kapitalerträge

Wusstest Du, dass Du im Jahr 801€ steuerfrei verdienen kannst mit Einkünften aus Kapitalerträgen? Wenn nicht, wird es Zeit einen Freistellungsauftrag einzurichten. In diesem Beitrag erkläre ich Dir, was Einkünfte aus Kapitalerträgen sind und wie Du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten kannst.

I. Was sind Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in § 20 EStG definiert. Hierzu gehören alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von Kapital (z.B. Zinsen und Dividenden). In anderen Worten: Jedes mal, wenn das „Geld für dich arbeitet“ und nicht Du für Geld arbeitest, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Um an dieser Stelle Debatten über Umverteilung zu verhindern, nochmals klargestellt: Kapitalerträge sind eine Kompensation für das Risiko, das man eingeht, wenn man anderen Kapital zur Verfügung stellt. Auf der anderen Seite sind die Empfänger dieser Gelder bereit diesen Preis zu bezahlen, um über Liquidität zu verfügen und selbst mit dem Geld zu arbeiten. Ohne diese Kompensation in Form von Kapitalerträgen wäre kaum jemand bereit, Geld zu verleihen. Unternehmen könnten sich weder refinanzieren noch kostspielige Innovationen vorantreiben. Kapitalerträge halten also das System am Laufen und sichern unseren Wohlstand. Auch Du kannst davon profitieren!

1. Tages- und Festgeldanlage

Eine Möglichkeit ist, das Geld auf dem Tages- oder Festgeld-Konto zu parken. Allerdings zahlen kaum mehr Banken Zinsen darauf. Deshalb möchte ich Dir die zwei Portale Weltsparen und Zinspilot vorstellen. Diese vergleichen Tages- und Festgeldkonten und ermöglichen Dir damit ein attraktives Konto auszuwählen.

Weltsparen*Tages- und Festgeldanlage, ETF
Zinspilot*Tages- und Festgeldanlage

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2. Aktien & ETF

Ertragreicher ist die Anlage in Aktien und ETF. Hierfür benötigst Du ein Depot. Manche Unternehmen schütten regelmäßig Dividenden aus. Aktien, deren Unternehmen mindestens 25 Jahre hintereinander die Dividendenzahlung an Anleger erhöhen konnten, bezeichnet man als Dividenden-Aristokraten. Um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, können diese für dich attraktiv sein.

Comdirect*Depot- und / oder Girokonto
TradeRepublicMobiles Depot (1€ pro Trade)

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3. P2P-Kredit

Einkünfte aus Kapitalvermögen kannst Du auch mit P2P-Krediten erzielen. Hier sind die Kreditzinsen hoch, aber auch die Risiken deutlich höher. Mit Vorsicht genießen!

MintosP2P-Kredite
BondoraP2P-Kredite

II. Welche weiteren Einkunftsarten gibt es?

Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen möchte ich Dir noch kurz die anderen Einkunftsarten aufzeigen. § 2 I EStG normiert sechs weitere Arten von Einkünften:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG

III. Steuerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der Staat möchte, dass Du Einkünfte aus Kapitalvermögen erwirtschaftest! Warum sonst sollte er Dir einen Steuerfreibetrag von 801€ bzw. 1602€ pro Jahr einräumen?

PS: Wenn man sich vertieft mit Finanzen auseinandersetzt, wird man feststellen, dass man den Sparer-Pauschbetrag sehr schnell erreicht. Um aktiv das Sparen zu fördern, sollte dieser Betrag höher angesetzt werden. Dazu wann anders mehr.

Lass Dir das auf der Zunge zergehen: Du kannst als Solo-Person 801€ mit Kapitalerträgen steuerfrei dazuverdienen. Warum nutzt Du diese Option also nicht?

Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in § 44a EStG i.V.m. § 20 IX EStG.

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1602 Euro gewährt.

§ 20 IX 1, 2 EStG

Um diesen Sparer-Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, musst Du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Hast Du Konten und Depots bei mehreren Finanzinstituten? Dann kannst Du den Sparer-Pauschbetrag einfach aufteilen.

Beispiel: Du hast ein Depot bei A und bei B. Bei A richtest Du einen Freistellungsauftrag von 501€ ein und bei B einen zu 300€. Dabei bist Du bei der Aufteilung frei. Du kannst z.B. auch eine Aufteilung zu jeweils 400,50€ vornehmen. Du solltest nur darauf achten, dass der Betrag von 801€ nicht überstiegen wird. Ansonsten verstößt Du gegen das geltende Steuerrecht und der Staat macht Auge auf dich. Schließlich versteht der Staat bei der Steuer keinen Spaß. Daher Obacht!

Tipp: Passe deine Freistellungsaufträge an deine individuellen Bedürfnisse an.

IV. Wie richtest Du deinen Freistellungsauftrag ein?

Sofern Du Online-Banking betreibst, kannst Du im Portal deiner Bank in den Einstellungen einfach den Freistellungsauftrag anpassen. Ansonsten wendest Du dich an deine Hausbank und klärst die Sache vor Ort. Dabei musst Du beachten, dass Du bei deinem Freistellungsauftrag deine Steuer-ID parat haben musst.

Muster: http://www.freistellungsauftrag.net/freistellungsauftrag.pdf

Der Freistellungsauftrag kann auch im laufenden Jahr stetig an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Denn dieser gilt immer ab dem 1.Januar für das gesamte Kalenderjahr. Für die Vergangenheit ist aber keine Änderung möglich.

V. Vergessen den Freistellungsauftrag einzureichen?

Oh no! Upps Du hast vergessen deinen Freistellungsauftrag einzureichen und hast bereits zu viel Abgeltungssteuer auf deine Einkünfte aus Kapitalvermögen gezahlt. Kein Problem! Mit deiner Steuererklärung kannst Du dir diesen Betrag wieder zurückholen. Sofern Du also regelmäßig deine Steuererklärung abgibst, wirst Du die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück bekommen. Allerdings geht Dir in der Zwischenzeit ein kleiner Zinseszins-Effekt verloren. Mit dem abgeführten Geldbetrag, den Du mit der Steuer zurückbekommst, hat in der Zwischenzeit das Finanzamt bzw. der Staat gearbeitet. Du hingegen nicht. Unterschätze diesen Effekt nicht und richte einfach deinen Freistellungsauftrag ein. Du hast es in der Hand!

LG Finanzkevin

Bildquelle: Pixabay von stevepb (Pixabay License)

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