Kirchenaustritt: Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer & Glaube

Ein Kirchenaustritt symbolisiert zumeist den Verlust des Glaubens an die Institution der Kirche. Zudem lässt sich bei Arbeitseinkommen und Kapitalerträgen einiges an Kirchensteuer sparen.

Warum verlassen Menschen die Kirche?

Zahlreiche Menschen haben in den letzten Jahre ihre Mitgliedschaft in der Institution „Kirche“ gekündigt. Es gibt zahlreiche verschiedene Gründe für die steigende Zahl von Kirchenaustritten. Hauptsächlich werden die Kirchensteuer, die Unzufriedenheit mit der Institution der Kirche, der nachlassende Glaube oder der Wechsel des Glaubens genannt. Ich denke, dass die konservative bzw. zukunftsverschlossene Sichtweise zu einigen Themen sowie die vielseitigen Skandale der letzten Jahre maßgeblich dazu beigetragen haben. Einige sehen sich durch die Kirche nicht mehr in ihren Interessen bzw. ihrem Menschenbild vertreten, sodass Sie ihren Glauben außerhalb der Institution Kirche ausleben und sich die Kirchensteuer einsparen. Die Kirche braucht Reformen.

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe der Kirchenmitglieder für ihre Kirche. Sie beträgt i.d.R. neun Prozent der Lohn-, Einkommens- und Abgeltungssteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent. Das Recht der Kirchen zur Erhebung der Kirchensteuer ist in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 VI WRV niedergelegt. Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Steuereinzug durch staatliche Finanzämter ist in Kritik. Allgemein wird bei einigen Aspekten, nicht ganz ungerechtfertigt, an die Trennung von Kirche und Staat appelliert.

Für Kapitalerträge bedeutet das folgendes: Bei Kapitalerträgen über der Freigrenze von 801€ (single) bzw. 1602€ (verheiratet) fehlt Abgeltungssteuer i.H.v. 25% an. Auf die Abgeltungssteuer wird ein Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5% sowie die Kirchensteuer i.H.v. 8 bzw. 9% aufgeschlagen. Die partielle Abschaffung des Solidaritätszuschlages betrifft nämlich nicht Kapitalerträge. Am besten lassen sich diese steuerrechtlichen Sachverhalte mit einem Rechenbeispiel erklären:

Ben hat im Jahr 2020 Kapitalerträge i.H.v. 1801€ erwirtschaftet.
Kapitalerträge i.H.v. 1000€ sind zu versteuern (Freibetrag: 801€)
Auf diese fallen 25% Abgeltungssteuer an: 1000€*0,25 = 250€.
Hierauf wird Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben:
250€*0,055 = 13,75€ | 250€*0,09 = 22,50€ | Addiert: 36,25€
Die Abgabenlast liegt insgesamt bei 250€ + 36,25€ = 286,25€
Ben behält nur 1801€ – 286,25€ = 1514,75€ Kapitalerträge

Tritt Ben aus der Kirche aus, ist er von der Entrichtung der Kirchensteuer befreit. Die 22,50€ aus dem Beispiel kann er einer Wohltätigkeitsorganisation spenden oder in einen Sparplan anlegen.

Wie tritt man aus der Kirche aus?

Die größten finanziellen Entscheidungen werden, wie so oft, im Standesamt getroffen. Man geht zum Standesamt seiner Stadt, weist sich dort mit einem Ausweisdokument aus, wird über die Folgen des Kirchenaustritts belehrt, unterschreibt ein Papier und zahlt eine Verwaltungsgebühr von etwa 30€. Schon hat die Kirche ein Mitglied weniger. Oft erhält man danach noch von der Kirche ein Schreiben, indem der Austritt bedauert wird. Erinnert mich etwas an die Kündigung eines Abos. Danach wird man oft zurück geworben. Wer sich für den Austritt aus der Kirche entscheidet, muss sich auch bewusst sein, dass er dann an den Sakramenten und z.B. an einer Heirat in der Kirche im Regelfall nicht mehr teilnehmen kann. Ein Kirchenaustritt sollte meiner Meinung nach nicht allein auf finanzielle Aspekte reduziert werden. Auf der anderen Seite ist Glauben nicht zwangsläufig mit Kirche gleichzusetzen. Als guter Mensch spende ich gerne an Projekte, die mir am Herzen liegen. Jeder muss entscheiden, welche Rolle die Kirche einnimmt.


Mischa Finance

LG Mischa Finance · Business · Finance · Digital

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