Weg zur Selbständigkeit · Ausfüllhilfe · Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nachdem Du den Gewerbeschein in der Hand hast, kannst Du Dir sicher sein, dass das Finanzamt sich bald melden wird. Denn wenn es um die Steuer geht, versteht der Staat kein Spaß. Wie heißt es so schön, zwei Sachen im Leben sind sicher: Der Tod und die Steuer. Anstatt uns darüber unnötig aufzuregen, zeige ich Dir, wie Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst. Diesen erhältst Du per Post.

Ein Musterformular zum Fragebogen findest Du auch unter „Formulare-bfinv.de.“

I. Ausfüllhilfe (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

Wir wollen nicht lange um den heißen Brei reden, sondern direkt in Aktion treten. Nimm den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Hand und ließ ihn Dir einmal von oben bis unten durch. Die meisten auszufüllenden Felder sollte man auf Anhieb verstehen, für Unverständliches greift man auf die offizielle Ausfüllhilfe der Bundesfinanzverwaltung zurück. Sich Hilfe suchen, ist nichts Verwerfliches.

Gehen wir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einmal gedanklich durch:

  • Nr. 1: Hier füllst Du dein Finanzamt und deren Adresse ein.
    • Zuständig ist i.d.R. das Finanzamt in der Stadt, bei der Du dein Gewerbe angemeldet hast. Für die Adresse schmeißt Du die Suchmaschine deiner Wahl an. Da Du sowieso später das Formular zur steuerlichen Erfassung bei diesem Finanzamt abgeben musst, weißt Du bereits wohin Du hin musst.
  • Nr. 2: Hier gibst Du deine Steuernummer an.
    • Das Finanzamt will schließlich wissen, mit wem Sie es zu tun hat. Fun-Fact: Der erste Brief, den jeder neugeborene Bürger in Deutschland erhält, ist vom Finanzamt. Mit der (anders lautenden) Steueridentifikationsnummer.
  • Nr. 3-4: Hier kreuzt Du aufgrund deiner gewerblichen Tätigkeit Nr.3 an.
  • Steuerpflichtige Beteiligter (Nr.5 – 13)
    • Nr. 5: Hier trägst Du deinen Vor- und Nachnamen ein
    • Nr. 6: Hier trägst Du – falls notwendig – deinen Geburtsnamen ein
    • Nr. 7: Hier trägst Du deinen aktuell ausgeübten Beruf ein. Wenn Du Student bist, trägst Du das auch so ein. Zusätzlich solltest Du deine derzeit ausgeübten Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Nebenjobs) angeben.
    • Nr.8-11: Wo Du wohnst, weißt Du wohl selbst am besten
    • Nr. 12: Hier gibst Du deine Steueridentifikationsnummer ein. Tipp: Diese findest Du, wenn Du nicht gerade in deinen (Geburts-)Unterlagen graben willst, i.d.R. in den Einstellungen deines privaten Online-Bankings. Ebenso kannst Du dort einsehen, ob Du den Glauben an die Kirche(nsteuer) verloren hast oder nicht. Diese Info ist relevant für den Religionsschlüssel.
    • Nr. 13: Wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst oder gelebt hast, ist dies dein Feld.
  • Ehegatte / Ehegattin / eingetragene(r) Lebenspartner(in) (Nr.14-20)
    • Bist Du mit deiner besseren Hälfte in einem der genannten familienrechtlichen Verhältnisse, gilt dasselbe wie bei Nr.5-13 analog.
    • Ist das nicht der Fall, kannst Du diesen Komplex einfach durchstreichen.
  • Kommunikationsverbindungen (Nr.21-24)
    • Hier gibst du deine Kontaktverbindungen an. Konkret wird in Nr.21 und Nr.22 nach deinen Rufnummern gefragt. Gib nur die ein, die für dein Gewerbe von Relevanz sind. Dabei empfehle ich eine Trennung von geschäftlicher und privater Rufnummer. Bei Nr. 23 gibst Du deine E-Mail-Adresse an. Eine seriöse Mail-Adresse, die deinen Namen enthält, halte ich für professionell. Mit einer realen Spaß-Mail wie „besoffeneranleger@yahoo.com“ wirst Du den Sachbearbeiter im Finanzamt nicht zum Lachen bringen. Von solchen unlustigen Scherzen rate ich daher ab. Cooler ist, wen Du bei Nr. 24 dem Sachbearbeiter im Finanzamt deine Internetadresse unter die Nase reiben kannst. Vielleicht findest Du so einen neuen treuen Leser deiner Webseite.

II. Zusammenfassung

Respekt! Du hast ein weiteres Formular ausgefüllt und damit ein weiteres Achievement im Bürokratie-Jungel freigeschaltet. Jetzt nimmst Du nur noch den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit ins Finanzamt und gibst diesen ab. Der nächste Quest im „Bürokratie-Spiel“, ist die Anmeldung zu ELSTER. Dort wirst Du in Zukunft deine Steuererklärungen elektronisch abgeben müssen. Wie man sich bei ELSTER anmeldet, erfährst Du dann im nächsten Blog-Beitrag.

LG Finanzkevin

Bildquelle: Pixabay von webandi (Pixabay License)

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