Weg zur Selbständigkeit · Brauche ich ein Gewerbe?

Willst Du eine geniale Idee umsetzen und damit Geld verdienen? Dann solltest Du dich über die Anmeldung eines Gewerbes informieren. Erfahre, ob Du für dein Vorhaben Gewerbetreibender oder Freiberufler bist. Nur im ersten Fall bist Du gesetzlich verpflichtet, ein Gewerbe anmelden.

Muss ich wirklich ein Gewerbe anmelden?

Natürlich kann ich verstehen, dass niemand Lust hat, sich mit dem ganzen bürokratischen Kram durchzuschlagen. Du hast eine Idee und möchtest einfach nur starten! Allerdings sollte man auch wissen, dass mit dem Staat bzw. den Behörden nicht zu spaßen ist. Allein deswegen sollten wir uns mit der Gewerbeanmeldung auseinandersetzen. Letztlich ist diese vom Grundgedanken her auch keine Repression, sondern dient u.a. dem Schutz der Bürger. Stell Dir vor, dass Gaststätten ohne Erlaubnis und Kontrollen, Essen und Trinken verkaufen. Persönlich hätte ich in Zeiten von latenten Lebensmittelskandalen keine Lust dort zu essen. Dieser Logik folgend ist die Aufnahme bzw. der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit nach § 14 I 1 GewO, nicht nur in der Gastronomie, gleichzeitig den zuständigen Behörden aufzuzeigen. Das Gesetz fasst es in folgende Worte:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Nachlässigkeit kann einem teuer zu stehen kommen. Wer die Gewerbeanmeldung vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, kann nach § 146 II Nr.2b, III GewO mit einer Geldbuße von bis zu 1000€ (EINTAUSEND EURO) geahndet werden. Nicht zu empfehlen ist, die Anmeldung auf die lange Bank zu schieben oder an der falschen Stelle zu sparen (Kosten der Gewerbeanmeldung). Probleme wollen wir uns nicht einhandeln. Es lebt sich ruhiger, das Gesetz schlicht einzuhalten.

Aber kein Grund in Panik zu verfallen. Nicht jeder ist Gewerbetreibender. Widmen mir uns daher der wichtigen Ausgangsfrage: Brauchst Du für deinen konkreten Fall eine Gewerbeanmeldung?

Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

Entscheidend ist, ob Du freiberuflich tätig bist oder ein Gewerbe führst. Als Freiberufler musst Du kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, sondern nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Als Gewerbetreibender hingegen benötigt man einen Gewerbeschein – die formale Erlaubnis, einen Gewerbebetrieb führen zu dürfen. In beiden Fällen ist man ein Selbständiger. Dennoch ist die Unterscheidung wichtig, z.B. für die zukünftige Abführung von Gewerbesteuern.

Leider kann ich Dir nicht genau sagen, wie deine Tätigkeit einzustufen ist. Dies hängt stark von individuellen Faktoren ab. Bei Unklarheiten ist dein Finanzamt ein guter Ansprechpartner. Ruf am besten vor Einreichung des Erfassungsbogens zur steuerlichen Erfassung dein Finanzamt an. Gleichsam kann ich eine Orientierungshilfe bieten. Du kannst die steuerrechtliche Norm des § 18 I Nr.1 EStG als Leitfaden nutzen. Sie gibt dir einen Überblick darüber, wer freiberuflich tätig ist:

Freiberufler

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. […]

Um das Gesetz besser zu verstehen, habe ich in einfachen Worten eine kleine Checkliste erstellt. Trifft einer dieser Punkte auf dich zu, unterfällt dein Vorhaben einer freiberuflichen Tätigkeit.

Checkliste: Bin ich freiberuflich tätig? (§ 18 I Nr.1 EStG)

Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit?

Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Dentist, Krankengymnast

Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Vermessungsingenieur, Ingenieur, Architekt, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratender Volks- und Betriebswirte, vereidigter Buchprüfer, Steuerbevollmächtigter

Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen

Bei mir hat ein klärendes Gespräch mit dem Finanzamt z.B. ergeben, dass meine Tätigkeit sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Komponenten ausweist. In der Hinsicht hängt es stark vom Einzelfall ab, wie man steuerrechtlich (Freiberufler oder Gewerbetreibender) behandelt wird. Sofern man auch eine gewerbliche Komponente aufweist, muss man ein Gewerbe anmelden.

Tipp: Dein Finanzamt vor Ort hilft Dir bei der rechtlichen Einordnung!

Gewerbetreibender

Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn man einen Beruf der Urproduktion, d.h. einen solchen in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, dem Bergbau und Vergleichbarem ausübt. Wenn Du online Geld verdienen willst, führt kein Weg am Gewerbeamt vorbei. Das gilt sogar, wenn noch kein Gewinn erzielt wird, da nur eine Gewinnerzielungsabsicht gefordert wird. § 15 II 1 EStG:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Zusammenfassung

Sofern Du planst, Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erzielen, solltest Du ein Gewerbe anmelden. Das Gesetz schreibt dies nach § 14 I 1 GewO vor. Damit Du nicht ins kalte Wasser springst, zeige ich dir im nächsten Beitrag, wie man aus eigener Erfahrung den Gewerbeschein richtig ausfüllt.

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