Weg zur Selbständigkeit · ELSTER Steuererklärung

Nachdem Du dein Formular zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt hast, wird es Zeit sich mit „ELSTER“ auseinanderzusetzen. Nicht falsch verstehen: Heute gibt es keine Exkurs in die Vogelkunde. Nur eine Anmerkung sei erlaubt: Laut Wikipedia tragen Elstern den Beinamen „diebisch“, weil Sie gerne glänzende Gegenstände in ihre Nester tragen. Aber nun zurück zum elektronischen Steuerportal „ELSTER„. In diesem Beitrag erkläre ich Dir, wie Du dein Benutzerkonto bei ELSTER aktivierst, um in Zukunft deine Steuererklärung online zu erledigen. So will es Vater Staat.

I. Warum soll ich ELSTER nutzen? Ich hänge am Papier.

Zunächst einmal die Grundsatzfrage: Warum soll ich ELSTER nutzen? Wenn man sich vertieft mit der Sicherheit von IT-Systemen auseinandersetzt, weiß man eins: KEIN IT-SYSTEM ist 100% sicher! Ich persönlich wollte daher lieber auf die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verzichten und weiterhin analog auf Papier meine Steuererklärung abgeben. Als ich meinen Fragebogen zur steuerlichen Verfassung beim Finanzamt abgegeben habe, habe ich daher die Sachbearbeiterin freundlich nach der aktuellen Lage gefragt. Anscheinend wird so etwas nicht mehr kritisch hinterfragt. Denn die Sachbearbeiterin war über meine Frage verwundert und pries die Vorteile von ELSTER an. Ihre Auskunft: „Wenn Sie weniger als 450€ im Jahr verdienen oder in die Altersklasse 80+ fallen, können Sie Ihre Steuererklärung im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auf Papier abgeben.“ Facepalm! Tatsächlich sind mittlerweile alle Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte sowie selbständig Tätige i. S. d. § 18 EStG seit 2011 zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Nur bei geringfügigen Gewinneinkünften, die im Rahmen einer Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erklärt werden bzw. in Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 7 EStG bleibt es bei der freiwilligen Möglichkeit zur elektronischen Abgabe der Erklärung, sodass auch eine Abgabe auf Papier-Formularen möglich ist. Auf Antrag kann nach § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichtet werden. Eine unbillige Härte liegt vor allem vor, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu schaffen. Ok Papa Staat, dann wird die Steuererklärung eben online gemacht. Liebe Grüße an die NSA!

Ein kleines Beispiel aus der Digital-Hochburg Estland (FAZ.net)

In dem Brief des Finanzamtes schweigt man noch von diesem Digital-Zwang:

Ich empfehle Ihnen, unter www.elster.de umgehend ein Benutzerkonto zu erstellen. Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig. Die Registrierung umfasst daher mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.“

II. So aktivierst Du dein Benutzerkonto bei ELSTER

Legen wir den Fokus darauf, wie Du dein Benutzerkonto bei ELSTER aktivierst.

1. Besuche den Internetauftritt von ELSTER

Dafür gehen wir zunächst auf die Seite https://www.elster.de/eportal/start.

Als noch nicht registrierter Nutzer klicken wir auf „Benutzerkonto erstellen“.

Bildquelle: https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/processed/5/0/csm_170509_1Jahrgruenschwarz_elster_700x360_692249b3dd.jpg

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